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Erstes Nachweisverfahren für Gendoping entwickelt

Forschern des Zentrums für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln ist es erstmals gelungen, eine Gendoping-Substanz massenspektrometrisch nachzuweisen: GW1516 steht erst seit 2009 als Gendopingmittel auf der Verbotsliste. Die Substanz könnte zur Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit missbraucht werden.

Die Arbeitsgruppe um Professor Mario Thevis und Professor Wilhelm Schänzer im Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln hat das Verfahren mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums des Innern entwickelt. Hauptanliegen der Kölner Arbeitsgruppe ist die frühzeitige Entwicklung von Nachweisverfahren: möglichst schon vor der Markteinführung einer doping-relevanten Substanz.

GW1516 ist ein sogenannter PPAR delta Agonist. Das Mittel wird zur Behandlung von Fettleibigkeit und metabolischem Syndrom entwickelt und befindet sich derzeit in fortgeschrittenen klinischen Testphasen. Weil GW1516 aber nachweislich auch zu einer vermehrten Bildung sogenannter Typ I Muskelfasern ("Ausdauermuskulatur") sowie von Enzymen für die Energiegewinnung aus Fetten führt, könnte die Substanz im Leistungssport zur Steigerung der Ausdauerleistungsfähigkeit missbraucht werden.

Diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Zentrum für Präventive Dopingforschung zeigen: Der Nachweis von Gendoping-Substanzen ist heute schon mit den in den Dopinglaboratorien verfügbaren Methoden möglich. Die generelle Annahme, dass der Gendoping-Nachweis noch in weiter Ferne liege und nur durch kostenintensive Forschung erreicht werden könne, muss also revidiert werden.

Quelle: Pressemeldung der Deutschen Sporthochschule Köln vom 30.03.2009 

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