Dopingfallen
Nahrungsergänzungsmittel
Das Thema Nahrungsergänzungsmittel wird im Leistungssport immer wieder diskutiert. Grundsätzlich sollten sowohl die Athletinnen und Athleten selbst als auch die Fachkräfte, die für ihre Betreuung zuständig sind, das Für und Wider genau abwägen.
- Mehr Risiken als Nutzen?
- Positive Befunde keine Seltenheit
- Konsequenzen
- Sicher gehen
- Eine Frage der Einstellung
Mehr Risiken als Nutzen?
Grundsätzlich ist die Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen in vernünftigen Dosierungen nicht gesundheitsschädlich, auch wenn vom medizinischen Standpunkt her keine Notwendigkeit dafür besteht. Häufig werden im Sport allerdings sehr hohe Dosen solcher Präparate eingenommen in der Hoffnung, auf diese Weise die körperliche Leistungsfähigkeit steigern zu können. Ein solcher Effekt ist aber nach bisher vorliegenden Untersuchungen nicht erwiesen und auch nicht zu erwarten. Jugendlichen, die sich noch im Grundlagentraining befinden, sollte von der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln grundsätzlich abgeraten werden.Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ohne medizinische Notwendigkeit ist nicht nur von geringem Nutzen, sondern birgt im Hinblick auf die Anti-Doping-Bestimmungen auch noch Gefahren in sich. Es kommt nämlich vor, dass solche Präparate Steroidhormone oder ähnliche verbotene Substanzen enthalten, die aus den Herstellerangaben jedoch nicht ersichtlich sind.
Positive Befunde keine Seltenheit
Nach Untersuchungen des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln wiesen von 634 Nahrungsergänzungsmitteln 94 (14,8 %) positive Befunde für verbotene anabol-androgene Steroide (sogenannte Prohormone) auf, die nicht auf der Packung deklariert waren. Die positiven NEM stammten von Firmen aus den USA, den Niederlanden, Großbritannien, Italien und Deutschland.Ausscheidungsversuche mit solchen NEM führten zu positiven Dopingbefunden vor allem für den Wirkstoff Norandrosteron. Ausländische Präparate, die zum Beispiel unter den Namen Chrysin, Guarana oder Tribulus Terrestis gehandelt werden, können ebenfalls dem Dopingverbot unterliegende Wirkstoffe enthalten.
Für Schlagzeilen sorgte auch die Substanz Methylhexanamin, die wiederholt in Dopingproben gefunden wurde und wegen ihrer strukturellen Verwandtschaft mit dem verbotenen Stimulans Tuaminiheptan nach WADA-Reglement verboten ist. Methylhexamin kommt als natürliche Substanz in Extrakten der Geranium-Wurzel vor, die wiederum als Nahrungsergänzungsmittel im Handel erhältlich sind. Da auf der Verpackung lediglich "Geranium root extract" deklariert ist, kommt es leicht zur unwissentlichen Einnahme der verbotenen Substanz.
Konsequenzen
Werden NEM mit den beschriebenen (Spuren-)Beimengungen konsumiert, können anschließend abgegebene Urinproben beispielsweise positive Analysenbefunde wie bei der Einnahme von verbotenen Anabolika (z.B. von Nandrolon) liefern. Nach dem gültigen Dopingreglement erfüllt dies den Tatbestand des Dopings. Daher wird eindringlich vor der Anwendung von NEM gewarnt: Das Risiko tragen nämlich die Athletinnen und Athleten. Ihnen bleibt allenfalls eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller, wenn sie nachweisen können, dass der positive Befund auf die Einnahme entsprechender Präparate zurückzuführen ist.
Sicher gehen
Normalerweise ist auch für Leistungssportlerinnen und -sportler eine ausgewogene Mischkost ausreichend, um den täglichen Energie- und Nährstoffbedarf zu decken. Bei ärztlich diagnostizierten Defiziten (in Frage kommen eigentlich nur Magnesium und Eisen) sollten sicherheitshalber nur Präparate verordnet werden, die in Deutschland als Arzneimittel zugelassen sind. Denn diese Präparate unterliegen strengeren Qualitätskontrollen.